Fr 2019/12/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/12/0005
Fr 2019/12/0005Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Dem Landesverwaltungsgericht Tirol wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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