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Fr 2019/12/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/12/0002
Fr 2019/12/0002Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Tirol hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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