Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0199

Ra 2019/11/0199Verwaltungsgerichtshof07.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110199.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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