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Ra 2019/11/0194•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0194
Ra 2019/11/0194Verwaltungsgerichtshof12.08.2021
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Strafausspruches und des Ausspruches über den Beitrag zu den Verfahrenskosten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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