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Ra 2019/11/0173•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0173
Ra 2019/11/0173Verwaltungsgerichtshof12.08.2021
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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