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Ra 2019/11/0165•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0165
Ra 2019/11/0165Verwaltungsgerichtshof11.04.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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