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Ra 2019/11/0161•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0161
Ra 2019/11/0161Verwaltungsgerichtshof30.03.2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
Der Revision wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei als gegenstandslos geworden erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt wird.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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