Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0161

Ra 2019/11/0161Verwaltungsgerichtshof30.03.2022

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019110161.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei als gegenstandslos geworden erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt wird.

Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.

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