Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0097

Ra 2019/11/0097Verwaltungsgerichtshof08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/11/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110097.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Ersatz von Aufwendungen findet nicht statt.

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