Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/11/0004

Ro 2019/11/0004Verwaltungsgerichtshof24.04.2019

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/11/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019110004.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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