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Ra 2019/10/0125•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0125
Ra 2019/10/0125Verwaltungsgerichtshof22.10.2020
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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