Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0125

Ra 2019/10/0125Verwaltungsgerichtshof22.10.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100125.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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