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Ra 2019/10/0096•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0096
Ra 2019/10/0096Verwaltungsgerichtshof29.05.2020
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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