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Ro 2019/10/0033•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/10/0033
Ro 2019/10/0033Verwaltungsgerichtshof29.05.2020
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
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