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Ra 2019/10/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0014
Ra 2019/10/0014Verwaltungsgerichtshof22.10.2020
Allgemein Begründung Begründungsmangel Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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