Ro 2019/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/10/0001
Ro 2019/10/0001Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die "Revisionsbeantwortung" des Fonds Soziales Wien wird zurückgewiesen.
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