Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/10/0001

Ro 2019/10/0001Verwaltungsgerichtshof27.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/10/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019100001.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Land Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die "Revisionsbeantwortung" des Fonds Soziales Wien wird zurückgewiesen.

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