Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0151

Ra 2019/09/0151Verwaltungsgerichtshof20.10.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090151.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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