Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0135

Ra 2019/09/0135Verwaltungsgerichtshof07.04.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090135.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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