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Ra 2019/09/0111•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0111
Ra 2019/09/0111Verwaltungsgerichtshof07.04.2020
Allgemein
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Österreichische Ärztekammer hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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