Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0099

Ra 2019/09/0099Verwaltungsgerichtshof21.04.2020

Regest

Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Besondere Rechtsgebiete Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten Instanz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090099.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der Revisionswerberin auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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