Ra 2019/08/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/08/0035
Ra 2019/08/0035Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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