Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/08/0003

Ro 2019/08/0003Verwaltungsgerichtshof03.04.2019

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/08/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080003.J00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Der Wiedereinsetzungsantrag der belangten Behörde gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen.

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