Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0121

Ra 2019/07/0121Verwaltungsgerichtshof29.05.2020

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070121.L00

Spruch

Die Revisionen werden zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 4.425,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.