Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0115

Ra 2019/07/0115Verwaltungsgerichtshof28.05.2020

Regest

Änderung der Zuständigkeit Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Behördenorganisation Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht Unterschrift Verordnungsermächtigung Verwaltungsrecht allgemein Ausgliederung Privatisierung Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070115.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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