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Ra 2019/07/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0061
Ra 2019/07/0061Verwaltungsgerichtshof07.04.2022
Allgemein Begründung Begründungsmangel Behördenbezeichnung Behördenorganisation Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Unterschrift Genehmigungsbefugnis Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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