Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/07/0011

Ro 2019/07/0011Verwaltungsgerichtshof17.04.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/07/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019070011.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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