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Ra 2019/06/0236•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0236
Ra 2019/06/0236Verwaltungsgerichtshof22.04.2022
Baurecht Nachbar Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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