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Ra 2019/06/0174•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0174
Ra 2019/06/0174Verwaltungsgerichtshof28.04.2022
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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