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Ra 2019/06/0158•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0158
Ra 2019/06/0158Verwaltungsgerichtshof28.04.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den sechst bis achtmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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