Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0140

Ra 2019/06/0140Verwaltungsgerichtshof16.11.2022

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060140.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin in seinem Spruchpunkt I.2., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Gemeinde StadlPredlitz hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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