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Ra 2019/06/0140•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0140
Ra 2019/06/0140Verwaltungsgerichtshof16.11.2022
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin in seinem Spruchpunkt I.2., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde StadlPredlitz hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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