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Ra 2019/06/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0106
Ra 2019/06/0106Verwaltungsgerichtshof01.07.2022
Baubewilligung BauRallg6 Planung Widmung BauRallg3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde Bad Vigaun hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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