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Ra 2019/06/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0028
Ra 2019/06/0028Verwaltungsgerichtshof20.04.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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