Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/05/0231

Ra 2019/05/0231Verwaltungsgerichtshof25.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/05/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050231.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren des Magistrates der Stadt Wien wird abgewiesen.

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