Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/05/0109

Ra 2019/05/0109Verwaltungsgerichtshof09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/05/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050109.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadtgemeinde G hat den Erst- und Zweitrevisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 sowie der Drittrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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