Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/05/0026

Fr 2019/05/0026Verwaltungsgerichtshof17.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/05/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:FR2019050026.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Stadt S hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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