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Ra 2019/04/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/04/0133
Ra 2019/04/0133Verwaltungsgerichtshof14.11.2022
Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Weisungsgebundenheit
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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