Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/04/0106

Ra 2019/04/0106Verwaltungsgerichtshof09.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/04/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040106.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis gemäß § 42 Abs. 1 und 4 VwGG dahin abgeändert, dass sein Spruchpunkt A) lautet:

„Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG Folge gegeben und der Teilbescheid der Datenschutzbehörde vom 6. September 2016, GZ. DSBD122.454/0010DSB/206, dahin abgeändert, dass sein Spruch lautet:

‚Die gegen das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Drittbeschwerdegegner) gerichtete Beschwerde nach § 31 Abs. 2 DSG 2000 wird wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.‘“

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.