Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/03/0043

Ra 2019/03/0043Verwaltungsgerichtshof16.04.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/03/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030043.L00

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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