Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/02/0192

Ra 2019/02/0192Verwaltungsgerichtshof11.08.2020

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/02/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019020192.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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