Ra 2019/02/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/02/0025
Ra 2019/02/0025Verwaltungsgerichtshof29.03.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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