Ra 2019/01/0496•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0496
Ra 2019/01/0496Verwaltungsgerichtshof24.03.2020
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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