Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0368

Ra 2019/01/0368Verwaltungsgerichtshof23.04.2020

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0368

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010368.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es den Drittrevisionswerber betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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