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Ra 2019/01/0310•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0310
Ra 2019/01/0310Verwaltungsgerichtshof25.07.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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