Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0310

Ra 2019/01/0310Verwaltungsgerichtshof25.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019010310.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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