Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0135

Ra 2019/01/0135Verwaltungsgerichtshof31.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010135.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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