Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0120

Ra 2019/01/0120Verwaltungsgerichtshof29.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010120.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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