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Ro 2019/01/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/01/0008
Ro 2019/01/0008Verwaltungsgerichtshof05.11.2019
Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin hinsichtlich seines Spruchpunktes A III. und IV. (Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung und Erteilung eines Aufenthaltstitels), wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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