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Ra 2019/01/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0005
Ra 2019/01/0005Verwaltungsgerichtshof13.02.2020
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang der Abweisung der Beschwerde gegen die Spruchpunkte II. bis VI. des bekämpften Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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