Ra 2018/22/0309•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0309
Ra 2018/22/0309Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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