Ra 2018/22/0290•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0290
Ra 2018/22/0290Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben.
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