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Ra 2018/22/0283•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0283
Ra 2018/22/0283Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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