Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0272

Ra 2018/22/0272Verwaltungsgerichtshof25.04.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220272.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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