Ra 2018/22/0195•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0195
Ra 2018/22/0195Verwaltungsgerichtshof17.06.2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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